GEN findet Erbinnen und Erben – zuverlässig und weltweit

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Bei ungeklärten Erbfällen müssen die rechtmäßigen Erbinnen und Erben gefunden werden. Die GEN Gesellschaft für Erbenermittlung bietet wertvolle Unterstützung – mit Erfahrung, Expertise und einem internationalen Netzwerk.

GEN findet Erbinnen und Erben –  zuverlässig und weltweitFoto: GEN GmbH

Der Spezialist für umfassende Recherchen

Oft lässt sich nur schwer klären, wer Anspruch auf ein Erbe hat: Große Erbengemeinschaften, komplizierte Verwandtschaftsverhältnisse, fehlende Dokumente oder Spuren ins Ausland sind mit aufwendigen Recherchen verbunden. Genau darauf ist die GEN GmbH spezialisiert. Sie wird vor allem von gerichtlich bestellten Nachlasspflegerinnen und -pflegern beauftragt, arbeitet aber auch für Behörden, Kommunen, Notariate oder Privatpersonen.

Das Unternehmen besteht seit über 30 Jahren und hat schon mehr als 5000 Mal erfolgreich Erbinnen und Erben aufgespürt – selbst in scheinbar aussichtslosen Fällen. Bei GEN arbeiten Fachleute für Genealogie, Geschichte, Erbrecht, Politologie und Archivkunde eng zusammen. Das Team kann auf eine umfangreiche Spezialbibliothek zurückgreifen und verfügt über ausgezeichnete Kontakte zu Archiven und Behörden. Zudem kommuniziert GEN in über 20 Sprachen und wird von einem weltweiten Korrespondenz-Netzwerk unterstützt.

Die internationale Präsenz ist ein entscheidender Vorteil. Neben dem Hauptsitz in Berlin und sieben regionalen Niederlassungen in der Bundesrepublik hat GEN Tochterunternehmen in Polen, Tschechien und den USA. Denn zum einen führen Spuren aus Deutschland oft nach Osteuropa. Und zum anderen kommen aus dem Ausland häufig Anfragen für Recherchen hierzulande. Die Büros vor Ort ermöglichen eine enge Kooperation, effizientes Arbeiten und den schnellen Zugang zu Dokumenten.

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Foto: GEN GmbH

Von der Ermittlung bis zur Auszahlung des Erbes – alles aus einer Hand

Ein unerwartetes Erbe von Verwandten, die man vielleicht gar nicht kannte – das klingt für die Meisten zu schön, um wahr zu sein. GEN ermittelt ausschließlich in positiven Nachlassfällen. Das heißt, dass der Nachlass nicht überschuldet ist. Und ein Honorar wird nur fällig, wenn das Erbe ausgezahlt wird. Ist das nicht der Fall, entstehen auch keine Kosten.

Als renommiertes Unternehmen mit langjähriger Erfahrung begleitet GEN die Erbinnen und Erben vom Antrag für den Erbschein bis hin zur Auszahlung des Erbes. Gut zu wissen: Es gibt eine feste Ansprechperson, an die man sich in allen Belangen wenden kann. Persönliche Treffen, zum Beispiel in einem der regionalen Büros oder bei einem Hausbesuch, sind jederzeit möglich.

Auch bei der Zusammenarbeit mit Nachlasspflegerinnen und -pflegern bietet GEN umfassende Unterstützung und Entlastung: mit schneller und unbürokratischer Recherche, der Beschaffung von Dokumenten, dem gesamten Schriftwechsel und der Begleitung der möglichen Erbberechtigten. Dabei ist jeder Schritt transparent und nachvollziehbar. Ob regional, national oder weltweit – GEN ist es ein Anliegen, dass rechtmäßige Erbinnen und Erben den Nachlass bekommen, der ihnen gesetzlich zusteht.

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