Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Das neue Gesetz und was Unternehmen jetzt wissen müssen

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Das neue Gesetz und was Unternehmen jetzt wissen müssen

Ab Juni 2025 sind Unternehmen im B2C-Bereich verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Erfahren Sie, was das bedeutet, wer betroffen ist und wie Sie die Anforderungen umsetzen können.

Digitale Barrierefreiheit wird Pflicht – Das neue Gesetz und was Unternehmen jetzt wissen müssenFoto: Gehirngerecht digital

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass jede Person, unabhängig von körperlichen oder geistigen Fähigkeiten, uneingeschränkt auf Webseiten, Apps oder Onlineshops zugreifen kann – einschließlich blinder, sehbehinderter, tauber oder kognitiv beeinträchtigter Menschen.

Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die im B2C-Bereich tätig sind und digitalen Geschäftsverkehr anbieten. Dazu gehören Firmen, die Onlineshops betreiben, aber auch Dienstleister wie Restaurants und Friseure, die ihren Kunden ermöglichen, online zu reservieren oder zu buchen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro erzielen, sind ausgenommen. Überschreitet ein Unternehmen eine dieser Grenzen, gilt die Verpflichtung.

Was muss alles barrierefrei werden?

Das Gesetz legt den Fokus auf Vertragsabschlüsse. Daher müssen mindestens alle Seiten barrierefrei sein, die zum Vertragsabschluss führen. Bei einem klassischen Onlineshop gehören dazu:

  • Die Startseite
  • Die Kategorie-Seite
  • Die Produkt-Seite
  • Der Warenkorb
  • Der Checkout-Prozess
  • Die AGB

Je nach Vertriebswegen können auch weitere Seiten betroffen sein.

Es wird jedoch empfohlen, die gesamte Webseite oder den gesamten Onlineshop barrierefrei zu machen. Das bietet nicht nur einen echten Mehrwert für die Kunden, sondern erweitert auch die Zielgruppe und stärkt die Marke. Mehr dazu, warum sich Barrierefreiheit lohnen kann.

Eine Zeichnung, ein Sheet, dass darstellt, dass Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder über 2 Millionen Umsatz unter das BFSG fallen.
Foto: Gehirngerecht Digital

Was muss man jetzt tun?

Die Gehirngerecht Digital GmbH klärt auf: Firmen müssen die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen. Diese europäische Norm definiert die Barrierefreiheit für Kommunikations-Technologien. Besonders relevant ist das Kapitel „9 Web“, das sich auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bezieht.

Die WCAG hat etwas mehr als 50 Kriterien, die für die Privatwirtschaft verpflichtend sind, um Webseiten und Onlineshops barrierefrei zu gestalten.

Drei Beispiele der WCAG-Kriterien:

  • Bilder benötigen einen Alternativ-Text, damit z. B. auch blinde Menschen diese wahrnehmen können.
  • Farben benötigen einen Mindestkontrast, damit auch Menschen mit Sehbehinderung die Inhalte erkennen.
  • Die Seite muss per Tastatur bedienbar sein, damit sie auch für Menschen bedienbar ist, die keine Maus nutzen.

Klingt überfordernd?

Das Ziel der Gehirngerecht Digital GmbH ist es, Firmen zu helfen, Barrierefreiheit schnell und nachhaltig zu implementieren. In Schulungen helfen sie Teams dabei, Barrierefreiheit zu lernen. Egal ob Planung, Design, Entwicklung oder Redaktion – die Inhalte sind auf die verschiedenen Rollen abgestimmt, um alle optimal vorzubereiten. Damit schulen sie Unternehmen wie EON, den BVB, Aktion Mensch und viele weitere.

Einen fundierten Überblick gibt es im kostenlosen Plan zur Barrierefreiheit. Dieser Leitfaden mit über 60 Seiten erklärt:

  • Alles zum Gesetz
  • Welche Herausforderungen es mit sich bringt
  • Wie man starten kann, um bis zum Stichtag barrierefrei zu sein

Drei Bilderdarstellungen, was beim neuen Gesetz u.a. zu beachten ist, wie richtige Kontraste, Alternativtexte für Bilder und dass alles per Tastatur bedienbar sein muss.
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