Blick auf Laptop mit Börsenwerten
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Downlisting

Wichtige Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH

Die Klassik Radio AG beabsichtigt, einen Börsensegmentwechsel in den Freiverkehr durch Widerruf der Zulassung all ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (ISIN: DE0007857476, WKN: 785747) (Delisting) und Notiz in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) herbeizuführen (gemeinsam Downlisting). Zu diesem Zweck hat die Klassik Radio AG mit der UK Media Invest GmbH, die 69,06 % der Aktien und Stimmrechte an der Klassik Radio AG hält, eine Downlisting-Vereinbarung abgeschlossen, welche alle wesentlichen Schritte und Verpflichtungen in Bezug auf das Downlisting vertraglich regelt. Ziel ist es, den mit der Börsennotierung im regulierten Markt verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand künftig deutlich zu reduzieren und die hierdurch freiwerdenden Budgets und Managementkapazitäten in die Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens zu investieren. Durch die beabsichtigte Einbeziehung in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) bleibt die weitere Handelbarkeit der Aktien aus Sicht der Gesellschaft weitgehend gewährleistet.

Weitere Details finden Sie in der veröffentlichten Angebotsunterlage.


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FAQ – Downlisting der Klassik Radio-Aktien

Was ist ein Downlisting?

Ein Downlisting ist die Herabstufung des Handels von Aktien eines regulierten Markts in ein weniger reguliertes Segment, wie den Freiverkehr, der als nicht organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 11 WpHG qualifiziert ist. Nach dem Downlisting finden dementsprechend die rechtlichen Bestimmungen, die an die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt anknüpfen, keine Anwendung mehr. Dadurch verringert sich der mit einer Börsennotierung verbundene regulatorische Aufwand und infolgedessen auch die Kosten. Die Verpflichtungen nach Art. 7, 17, 18 und 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) gelten allerdings weiterhin. Die Gesellschaft bleibt insbesondere verpflichtet, Ad hoc- oder Directors‘ Dealings-Mitteilungen zu veröffentlichen.

Was ist das Ziel des Downlistings?

Die Notierung der Aktien im regulierten Markt führt zu wesentlichen regulatorischen und verwaltungstechnischen Aufwendungen bei der Klassik Radio AG, die beträchtliche Kosten verursachen und viele Ressourcen im Management binden. Durch die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Klassik Radio AG-Aktien zum Handel im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie auf Notiz der Aktien im Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) kann die Klassik Radio AG einen Segmentwechsel herbeiführen. Mit diesem Börsensegmentwechsel hat die Klassik Radio AG die Möglichkeit, den mit der Börsennotierung im regulierten Markt verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand künftig deutlich zu reduzieren und die hierdurch freiwerdenden Budget- und Managementkapazitäten in die Entwicklung und das Wachstum des Geschäfts zu investieren. Nach Auffassung der UK Media Invest GmbH und der Klassik Radio AG befindet sich die Klassik Radio AG nach Durchführung des Downlistings in einem regulatorischen Umfeld, das deutlich besser auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen abgestimmt ist und zugleich den Interessen aller Investoren entspricht. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage entnehmen.

Wann wird das Delisting-Erwerbsangebot der UK Media Invest GmbH veröffentlicht?

Das Delisting-Erwerbsangebot wurde am 11. November 2024 auf der Angebots-Webseite der UK Media Invest GmbH unter www.ukmediainvest.de veröffentlicht. Zudem steht Ihnen das Delisting-Erwerbsangebot auch hier zum Download zur Verfügung.

Was ist ein Delisting- Erwerbsangebot?

Das Delisting-Erwerbsangebot ist ein unbedingtes, öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots der UK Media Invest GmbH, die als Mehrheitsanteilseignerin circa 69,06 % der Aktien der Klassik Radio AG hält, gerichtet an die Aktionäre der Klassik Radio AG zum Erwerb aller Aktien, die nicht bereits direkt von der Mehrheitsanteilseignerin gehalten werden, gegen Zahlung des gesetzlichen Mindestpreises nach § 39 Börsengesetz (BörsG) von EUR 3,70 je Aktie. Durch die Unterbreitung des Delisting-Erwerbsangebots unterstützt die UK Media Invest GmbH das geplante Downlisting der Klassik Radio AG. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage entnehmen.

Was passiert nach dem Delisting-Antrag?

Sofern die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt, wird die Handelszulassung der Klassik Radio AG-Aktien im regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Dieser Widerruf erfolgt frühestens mit Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots. Parallel ist die Notiz des Aktienhandels im Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) beabsichtigt. Eine Gewähr für die Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr der Börse München (m:access) besteht nicht. Der Handel über XETRA soll weiterhin aufrechterhalten werden. Neben den gesetzlichen Mitteilungspflichten wird die Klassik Radio AG weiterhin regelmäßig über die Unternehmensentwicklung informieren.

Welche Auswirkungen hat das Downlisting auf die Handelbarkeit der Aktien?

Nach dem Downlisting sind die Aktien der Klassik Radio AG nur noch im Freiverkehr handelbar, was sich auf die Liquidität und Handelbarkeit der Klassik Radio AG-Aktien auswirken kann. Es ist möglich, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die Klassik Radio AG-Aktie nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Zudem kann es künftig zu stärkeren Kursschwankungen aufgrund von Liquiditätseinschränkungen bei der Klassik Radio AG-Aktie kommen. Eine Gewähr für die Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr der Börse München (m:access) besteht nicht.

Muss ich als Aktionär das Angebot annehmen?

Nein, als Aktionär sind Sie nicht verpflichtet, das Delisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Es steht Ihnen frei, Ihre Aktien zu behalten und diese unter der Voraussetzung einer tatsächlichen Aufnahme in den Freiverkehr der Börse München (m:access) auch nach dem Downlisting im Freiverkehr zu handeln. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage entnehmen.

Was passiert, wenn ich als Aktionär das Angebot nicht annehme?

Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, behalten Sie Ihre Klassik Radio AG-Aktien. Nach dem Delisting und vorbehaltlich der Notiz in einem Qualitätssegment im Freiverkehr der Börse München (m:access) werden diese weiterhin handelbar sein. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage entnehmen.

Welchen Preis erhalte ich für meine Aktien?

Der Angebotspreis liegt bei EUR 3,70 je Aktie, ermittelt und mitgeteilt mit Schreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 4. November 2024. Er entspricht dem gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 39 Börsengesetz (BörsG) und stellt den gewichteten Durchschnittskurs der Klassik Radio-Aktie der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots nach § 10 WpÜG an dem deutschen Börsenhandelsplatz, an dem die Klassik Radio-Aktien zum Handel zugelassen sind, dar. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage entnehmen.

Wann beginnt und wann endet die Annahmefrist?

Der Zeitraum zur Annahme des Erwerbsangebots hat am 11. November 2024 begonnen und endet am 09. Dezember 2024, 24:00 Uhr.

Wo finde ich weitere Informationen?

Detaillierte Informationen können Sie der am 28. Oktober 2024 veröffentlichten Ad-hoc- sowie Pressemitteilung Klassik Radio AG plant Börsensegmentwechsel entnehmen. Zudem finden Sie weitere Informationen in der Angebotsunterlage .


Kontakt

Brigitte Spörl, Head of Finance
Tel: +49 (0)821 5070-0
Fax: +49 (0)821 5070-505
E-Mail: ir@klassikradioag.de